§ 69 Abs. 3 Wr BauO ist im Zusammenhang mit § 7 Wr BauO zu lesen, der auf in ihrem äußeren Erscheinungsbild erhaltungswürdige Gebiete abstellt. Das äußere Erscheinungsbild von Gebäuden (o.ä.) in Schutzzonen soll nur dann geändert werden können, wenn es ein besonderes öffentliches Interesse an der Änderung gibt. Durch die Abweichung vom Bebauungsplan darf es zu keiner ästhetischen Verschlechterung des örtlichen Stadtbildes kommen; das Interesse der Öffentlichkeit an der Abweichung muss im Vergleich zur Belassung des Status quo überwiegen. § 7 und § 69 Abs. 3 Wr BauO sollen das öffentliche Interesse schützen. Dies ergibt sich sowohl aus der Systematik der Bestimmungen als auch aus ihrer teleologischen Betrachtung und der Absicht des historischen Gesetzgebers: Die Materialien betonen das öffentliche Interesse an Bauwerken, die durch ihre äußere Gestaltung das Ortsbild positiv beeinflussen (Erl. BlgWrLT Nr. 10/72, S. 7 zu Z 8 (§ 7)), sowie das öffentliche Interesse am Stadtbild (Erl. BlgWrLT Nr. 8/1987, S. 7 zu lit. n).Paragraph 69, Absatz 3, Wr BauO ist im Zusammenhang mit Paragraph 7, Wr BauO zu lesen, der auf in ihrem äußeren Erscheinungsbild erhaltungswürdige Gebiete abstellt. Das äußere Erscheinungsbild von Gebäuden (o.ä.) in Schutzzonen soll nur dann geändert werden können, wenn es ein besonderes öffentliches Interesse an der Änderung gibt. Durch die Abweichung vom Bebauungsplan darf es zu keiner ästhetischen Verschlechterung des örtlichen Stadtbildes kommen; das Interesse der Öffentlichkeit an der Abweichung muss im Vergleich zur Belassung des Status quo überwiegen. Paragraph 7 und Paragraph 69, Absatz 3, Wr BauO sollen das öffentliche Interesse schützen. Dies ergibt sich sowohl aus der Systematik der Bestimmungen als auch aus ihrer teleologischen Betrachtung und der Absicht des historischen Gesetzgebers: Die Materialien betonen das öffentliche Interesse an Bauwerken, die durch ihre äußere Gestaltung das Ortsbild positiv beeinflussen (Erl. BlgWrLT Nr. 10/72, S. 7 zu Ziffer 8, (Paragraph 7,)), sowie das öffentliche Interesse am Stadtbild (Erl. BlgWrLT Nr. 8 aus 1987,, S. 7 zu Litera n,).