Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2019/18/0456

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

Ra 2019/18/0456

Entscheidungsdatum

26.02.2020

Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

BFA-VG 2014 §9
FPG 2005 §61
MRK Art8 Abs2

Rechtssatz

In der Rechtsprechung der Höchstgerichte des öffentlichen Rechts wurde bereits wiederholt erkannt, dass in den ersten Lebensphasen eines Kindes der ständige Kontakt mit der Mutter nicht nur wünschenswert, sondern notwendig sein kann. Dabei wurde der relevante Zeitraum keineswegs generell auf die ersten sechs Monate nach der Geburt eingeschränkt vergleiche VfGH 11.6.2018, E 343 aus 2018,; VwGH 12.9.2012, 2012/23/0017, 16.1.2019, Ra 2018/18/0272, mwN). Es lässt sich auch nicht allgemein formulieren, dass ein Alter des Kindes von neun Monaten (wie es im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des BVwG im gegenständlichen Fall vorlag) eine Trennung des Kindes von der Mutter unter dem Blickwinkel des Kindeswohls rechtfertigen würde. Erforderlich ist vielmehr, unter Bedachtnahme auf die gesamte Familiensituation die konkreten Auswirkungen der Trennung auf das Kindeswohl festzustellen und zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019180456.L03

Im RIS seit

16.04.2020

Zuletzt aktualisiert am

03.06.2026

Dokumentnummer

JWR_2019180456_20200226L03