Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
7
Geschäftszahl
Ro 2018/04/0012
Entscheidungsdatum
17.12.2019
Index
14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz
Norm
UVPG 2000 Anh1 Spalte2
UVPG 2000 Anh1 Spalte3
UVPG 2000 §1 Abs1 Z1
UVPG 2000 §3 Abs2
UVPG 2000 §3 Abs4
Rechtssatz
Bei der Einzelfallprüfung ist auf die Auswirkungen der für das Erreichen des Schwellenwerts der Spalten 2 und 3 des Anhangs 1 UVP-G 2000 heranzuziehenden Vorhaben auf die Umwelt, und zwar unter Berücksichtigung der Kriterien nach § 3 Abs. 4 UVP-G 2000 (Merkmale und Standort des Vorhabens sowie Merkmale der potentiellen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt) und - bezogen auf die durch das Vorhaben betroffenen Schutzgüter - der von im räumlichen Zusammenhang stehenden Projekten ausgehenden Belastungen Bedacht zu nehmen.Bei der Einzelfallprüfung ist auf die Auswirkungen der für das Erreichen des Schwellenwerts der Spalten 2 und 3 des Anhangs 1 UVP-G 2000 heranzuziehenden Vorhaben auf die Umwelt, und zwar unter Berücksichtigung der Kriterien nach Paragraph 3, Absatz 4, UVP-G 2000 (Merkmale und Standort des Vorhabens sowie Merkmale der potentiellen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt) und - bezogen auf die durch das Vorhaben betroffenen Schutzgüter - der von im räumlichen Zusammenhang stehenden Projekten ausgehenden Belastungen Bedacht zu nehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018040012.J08
Im RIS seit
27.09.2021
Zuletzt aktualisiert am
17.03.2026
Dokumentnummer
JWR_2018040012_20191217J07