Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ro 2018/04/0012

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

7

Geschäftszahl

Ro 2018/04/0012

Entscheidungsdatum

17.12.2019

Index

14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

UVPG 2000 Anh1 Spalte2
UVPG 2000 Anh1 Spalte3
UVPG 2000 §1 Abs1 Z1
UVPG 2000 §3 Abs2
UVPG 2000 §3 Abs4

Rechtssatz

Bei der Einzelfallprüfung ist auf die Auswirkungen der für das Erreichen des Schwellenwerts der Spalten 2 und 3 des Anhangs 1 UVP-G 2000 heranzuziehenden Vorhaben auf die Umwelt, und zwar unter Berücksichtigung der Kriterien nach Paragraph 3, Absatz 4, UVP-G 2000 (Merkmale und Standort des Vorhabens sowie Merkmale der potentiellen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt) und - bezogen auf die durch das Vorhaben betroffenen Schutzgüter - der von im räumlichen Zusammenhang stehenden Projekten ausgehenden Belastungen Bedacht zu nehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018040012.J08

Im RIS seit

27.09.2021

Zuletzt aktualisiert am

17.03.2026

Dokumentnummer

JWR_2018040012_20191217J07