Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2018/01/0094

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

Ra 2018/01/0094

Entscheidungsdatum

10.07.2018

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §27 Abs1

Rechtssatz

Die Annahme der Behörde, das türkische Staatsangehörigkeitsrecht lasse den Staatsangehörigkeitserwerb ohne Willenserklärung des Erwerbenden nicht zu und es sei bekannt, dass die türkischen Behörden personenbezogene Auskünfte über den Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit grundsätzlich nicht erteilten, sodass die Betroffenen alleine den Nachweis erbringen müssten, sie hätten den Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit - entgegen den Vorgaben des türkischen Gesetzes - nicht beantragt, bewegt sich im Rahmen der Rechtsprechung des VwGH.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018010094.L05

Im RIS seit

24.08.2021

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2021

Dokumentnummer

JWR_2018010094_20180710L03