Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
Ra 2018/01/0094
Entscheidungsdatum
10.07.2018
Index
41/02 Staatsbürgerschaft
Rechtssatz
Die Annahme der Behörde, das türkische Staatsangehörigkeitsrecht lasse den Staatsangehörigkeitserwerb ohne Willenserklärung des Erwerbenden nicht zu und es sei bekannt, dass die türkischen Behörden personenbezogene Auskünfte über den Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit grundsätzlich nicht erteilten, sodass die Betroffenen alleine den Nachweis erbringen müssten, sie hätten den Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit - entgegen den Vorgaben des türkischen Gesetzes - nicht beantragt, bewegt sich im Rahmen der Rechtsprechung des VwGH.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018010094.L05
Im RIS seit
24.08.2021
Zuletzt aktualisiert am
24.08.2021
Dokumentnummer
JWR_2018010094_20180710L03