Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
Ra 2017/05/0257
Entscheidungsdatum
11.12.2019
Index
L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82009 Bauordnung Wien
Norm
BauO Wr §129 Abs4
BauO Wr §60 Abs1 litd
Rechtssatz
Für die Beurteilung der Frage, welche Instandsetzungsmaßnahmen bei der Beurteilung der technischen Abbruchreife zu berücksichtigen sind, kommt es darauf an, welche Maßnahmen von der Behörde nach § 129 Abs. 4 Wr BauO verlangt werden müssten.Für die Beurteilung der Frage, welche Instandsetzungsmaßnahmen bei der Beurteilung der technischen Abbruchreife zu berücksichtigen sind, kommt es darauf an, welche Maßnahmen von der Behörde nach Paragraph 129, Absatz 4, Wr BauO verlangt werden müssten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017050257.L05
Im RIS seit
21.01.2020
Zuletzt aktualisiert am
21.01.2020
Dokumentnummer
JWR_2017050257_20191211L04