Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2017/01/0417

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

10

Geschäftszahl

Ra 2017/01/0417

Entscheidungsdatum

30.04.2018

Index

41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

BFA-VG 2014 §18 Abs1 Z3

Rechtssatz

Die Bedeutung der Bekanntgabe der wahren Identität durch den Fremden im Asylverfahren wird durch den Gesetzgeber dadurch hervorgehoben, dass einer Beschwerde gegen eine abweisende Entscheidung über einen Antrag auf internationalen Schutz gemäß Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer 3, BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt werden kann, wenn der Asylwerber das Bundesamt über seine wahre Identität, seine Staatsangehörigkeit oder die Echtheit seiner Dokumente trotz Belehrung über die Folgen zu täuschen versucht hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017010417.L10

Im RIS seit

02.08.2018

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2026

Dokumentnummer

JWR_2017010417_20180430L10