Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
Ra 2016/11/0164
Entscheidungsdatum
28.02.2017
Index
60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm
AVRAG 1993 §7d Abs1;
AVRAG 1993 §7i Abs4 Z3;
Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2016/11/0165 E 28. Februar 2017
Rechtssatz
Gibt es auf einer Baustelle Aufenthaltsräume, in denen auch Pläne und Werkzeug verwahrt werden, ist es jedenfalls auch zumutbar, auf der Baustelle eine Möglichkeit zur sicheren Verwahrung von Lohnunterlagen zu schaffen bzw. die Lohnunterlagen am Arbeits- bzw. Einsatzort iSd § 7d Abs. 1 dritter Satz AVRAG 1993 bereit zu halten.Gibt es auf einer Baustelle Aufenthaltsräume, in denen auch Pläne und Werkzeug verwahrt werden, ist es jedenfalls auch zumutbar, auf der Baustelle eine Möglichkeit zur sicheren Verwahrung von Lohnunterlagen zu schaffen bzw. die Lohnunterlagen am Arbeits- bzw. Einsatzort iSd Paragraph 7 d, Absatz eins, dritter Satz AVRAG 1993 bereit zu halten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016110164.L04
Im RIS seit
23.03.2017
Zuletzt aktualisiert am
02.06.2017
Dokumentnummer
JWR_2016110164_20170228L04