Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2016/11/0164

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

Ra 2016/11/0164

Entscheidungsdatum

28.02.2017

Index

E6J
001 Verwaltungsrecht allgemein
60/01 Arbeitsvertragsrecht
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

61996CJ0369 Arblade VORAB;
62004CJ0490 Kommission / Deutschland;
62008CJ0515 dos Santos Palhota VORAB;
AVRAG 1993 §7d;
LSDB-G 2011;
VwRallg;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): Ra 2016/11/0165 E 28. Februar 2017

Rechtssatz

Der EuGH hat im Urteil vom 18. Juli 2007, Rechtssache Kommission gegen Deutschland, C-490/04, eine (fallbezogen deutsche) Rechtsvorschrift, die den Arbeitgeber verpflichtet, die für die Kontrolle der Einhaltung (u.a.) von Tarifverträgen für das Baugewerbe erforderliche Unterlagen (konkret Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Arbeitszeit- und Lohnzahlungsnachweise) im Inland (bzw. auch auf der Baustelle) in deutscher Sprache bereitzuhalten, als Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs angesehen, die durch ein im Allgemeininteresse liegendes zwingendes Ziel - nämlich den sozialen Schutz der Arbeitnehmer und die Kontrolle der Gewährleistung dieses Schutzes - gerechtfertigt sei. Der EuGH hat in diesem Urteil betont, dass die genannte Vorschrift - im Unterschied zu jener, die seinem Urteil vom 23. November 1999, Rechtssache Arblade, C-369/96 u.a., zugrunde gelegen sei und die Überwachungsaufgaben der Behörden in Bezug auf das Vorhandensein der Unterlagen lediglich habe "erleichtern" sollen - die Kontrolle der Baustellen "vielmehr ermöglichen" solle. Dieselbe Rechtsansicht hat der EuGH im Wesentlichen auch im Urteil vom 7. Oktober 2010, Rechtssache Santos Palhota, C-515/08 zum Ausdruck gebracht. Die Materialien zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz - LSDB-G, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 24 aus 2011, (1076 BlgNR römisch 24 .Gesetzgebungsperiode Seite 6), mit dem u.a. die Bestimmung des Paragraph 7 d, über die Verpflichtung zur Bereithaltung von Lohnunterlagen in deutscher Sprache in das AVRAG 1993 eingefügt wurde, nehmen hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht ausdrücklich Bezug auf die genannten Urteile des EuGH.

Gerichtsentscheidung

EuGH 61996CJ0369 Arblade VORAB
EuGH 62008CJ0515 dos Santos Palhota VORAB

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016110164.L01

Im RIS seit

23.03.2017

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2017

Dokumentnummer

JWR_2016110164_20170228L01