Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
Ra 2015/15/0034
Entscheidungsdatum
29.03.2017
Index
32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm
UmgrStG 1991 §12 Abs2 Z2;
Rechtssatz
Im Revisionsfall wurden die Mitunternehmeranteile der Kommanditisten in die Komplementär-GmbH eingebracht. Dem Erfordernis des § 12 Abs. 2 Z 2 UmgrStG, dass zum Einbringungsstichtag eine Bilanz der Mitunternehmerschaft vorliegt, wird durch die Bilanz der KG entsprochen, auch wenn an der Mitunternehmerschaft auch atypisch stille Gesellschafter beteiligt waren.Im Revisionsfall wurden die Mitunternehmeranteile der Kommanditisten in die Komplementär-GmbH eingebracht. Dem Erfordernis des Paragraph 12, Absatz 2, Ziffer 2, UmgrStG, dass zum Einbringungsstichtag eine Bilanz der Mitunternehmerschaft vorliegt, wird durch die Bilanz der KG entsprochen, auch wenn an der Mitunternehmerschaft auch atypisch stille Gesellschafter beteiligt waren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2015150034.L02
Im RIS seit
19.05.2017
Zuletzt aktualisiert am
20.06.2017
Dokumentnummer
JWR_2015150034_20170329L02