Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 19320 A/2016
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
Ra 2015/11/0120
Entscheidungsdatum
01.03.2016
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Norm
VwGVG 2014 §24 Abs1;
Rechtssatz
Liegen dem VwG divergierenden Beweisergebnisse vor, ist bei einer Abweisung der Beschwerde jedenfalls - ungeachtet eines fehlenden Antrags des Revisionswerbers - eine mündliche Verhandlung geboten, weil sich diese als erforderlich iSd. § 24 Abs. 1 VwGVG 2014 erweist.Liegen dem VwG divergierenden Beweisergebnisse vor, ist bei einer Abweisung der Beschwerde jedenfalls - ungeachtet eines fehlenden Antrags des Revisionswerbers - eine mündliche Verhandlung geboten, weil sich diese als erforderlich iSd. Paragraph 24, Absatz eins, VwGVG 2014 erweist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015110120.L03
Im RIS seit
29.03.2016
Zuletzt aktualisiert am
10.12.2018
Dokumentnummer
JWR_2015110120_20160301L03