Ein mit dem öffentlichen Interesse im Einklang stehendes privates Siedlungsinteresse fehlt, wenn die in Rede stehende Grundfläche an Dritte verkauft werden soll, private Siedlungszwecke in ungewisser Zukunft liegen oder Grundflächen, die nicht Wald sind, zur Verfügung stehen (vgl. E 11. Dezember 2009, 2006/10/0223).Ein mit dem öffentlichen Interesse im Einklang stehendes privates Siedlungsinteresse fehlt, wenn die in Rede stehende Grundfläche an Dritte verkauft werden soll, private Siedlungszwecke in ungewisser Zukunft liegen oder Grundflächen, die nicht Wald sind, zur Verfügung stehen vergleiche E 11. Dezember 2009, 2006/10/0223).