Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
2013/09/0138
Entscheidungsdatum
17.12.2013
Index
L24009 Gemeindebedienstete Wien
Norm
DO Wr 1994 §18 Abs1;
DO Wr 1994 §18 Abs2;
DO Wr 1994 §26 Abs1;
DO Wr 1994 §77 Abs3;
Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2013/09/0139 E 17. Dezember 2013
Rechtssatz
Die Zerstörung des Vertrauens der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung der Aufgaben eines Bediensteten ist aus objektiver Sicht zu beurteilen, weil es darauf anzukommen hat, ob das Fehlverhalten bei Dritten Bedenken gegen eine rechtmäßige Aufgabenerfüllung auszulösen vermag. Gleiches gilt für die Beurteilung der Zerstörung des Vertrauens des Dienstgebers. Der entscheidende Gesichtspunkt ist hiebei, dass sich die Verwaltung (insgesamt, und nicht nur der Vorgesetzte an der Dienststelle) auf die Redlichkeit und Vertrauenswürdigkeit eines Beamten bei dessen Dienstausübung verlassen muss, weil eine lückenlose Kontrolle nicht möglich ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2013090138.X05
Im RIS seit
05.02.2014
Zuletzt aktualisiert am
29.07.2016
Dokumentnummer
JWR_2013090138_20131217X05