Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2013/09/0138

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

2013/09/0138

Entscheidungsdatum

17.12.2013

Index

L24009 Gemeindebedienstete Wien

Norm

DO Wr 1994 §18 Abs1;
DO Wr 1994 §18 Abs2;
DO Wr 1994 §26 Abs1;
DO Wr 1994 §77 Abs3;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2013/09/0139 E 17. Dezember 2013

Rechtssatz

Die Zerstörung des Vertrauens der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung der Aufgaben eines Bediensteten ist aus objektiver Sicht zu beurteilen, weil es darauf anzukommen hat, ob das Fehlverhalten bei Dritten Bedenken gegen eine rechtmäßige Aufgabenerfüllung auszulösen vermag. Gleiches gilt für die Beurteilung der Zerstörung des Vertrauens des Dienstgebers. Der entscheidende Gesichtspunkt ist hiebei, dass sich die Verwaltung (insgesamt, und nicht nur der Vorgesetzte an der Dienststelle) auf die Redlichkeit und Vertrauenswürdigkeit eines Beamten bei dessen Dienstausübung verlassen muss, weil eine lückenlose Kontrolle nicht möglich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2013090138.X05

Im RIS seit

05.02.2014

Zuletzt aktualisiert am

29.07.2016

Dokumentnummer

JWR_2013090138_20131217X05