Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2012/03/0087

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 19153 A/2015

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

2012/03/0087

Entscheidungsdatum

30.06.2015

Index

93 Eisenbahn

Norm

EisenbahnG 1957 §74;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2012/03/0098 2012/03/0107 2012/03/0099

Rechtssatz

Paragraph 74, EisenbahnG 1957 ermöglicht der Schienen-Control Kommission sowohl, ein nichtdiskriminierendes Verhalten aufzuerlegen oder ein diskriminierendes Verhalten zu untersagen, als auch diskriminierende Verträge ganz oder teilweise für unwirksam zu erklären. Das Gesetz beschränkt die Möglichkeit zur Unwirksamerklärung nicht auf Verträge, deren Laufzeit zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung noch nicht beendet ist, und es enthält auch keine Anhaltspunkte, wonach einer Unwirksamerklärung lediglich ex nunc-Wirkung zukommen sollte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:2012030087.X06

Im RIS seit

05.08.2015

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2017

Dokumentnummer

JWR_2012030087_20150630X06