Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 19153 A/2015
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2012/03/0087
Entscheidungsdatum
30.06.2015
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
93 Eisenbahn
Norm
EisenbahnG 1957 §58 Abs2 Z2;
VwRallg;
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2012/03/0098
2012/03/0107
2012/03/0099
Rechtssatz
Die durch § 58 Abs 2 Z 2 EisenbahnG 1957 - unter näheren Voraussetzungen - normierte Pflicht des Eisenbahninfrastrukturunternehmens, als Serviceleistung die Mitbenützung (unter anderem) von Personenbahnhöfen zur Verfügung zu stellen, dient dem Zweck des Zuganges zur Schieneninfrastruktur. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Personenbahnhöfe selbst - bzw gegebenenfalls auch welche Teile von Personenbahnhöfen - als Schieneninfrastruktur (oder auch Eisenbahninfrastruktur) anzusehen sind, sondern ob deren Benützung durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen dem Zweck dient, Fahr- und Verkehrsleistungen auf den Strecken des Eisenbahninfrastrukturunternehmens zu erbringen (vgl zu diesem Verständnis des Begriffs "Zugang zur Schieneninfrastruktur" im EisenbahnG 1957 die Erläuterungen zur RV zum Schienenverkehrsmarkt-Regulierungsgesetz, 1835 BlgNR 20. GP, S 16).Die durch Paragraph 58, Absatz 2, Ziffer 2, EisenbahnG 1957 - unter näheren Voraussetzungen - normierte Pflicht des Eisenbahninfrastrukturunternehmens, als Serviceleistung die Mitbenützung (unter anderem) von Personenbahnhöfen zur Verfügung zu stellen, dient dem Zweck des Zuganges zur Schieneninfrastruktur. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Personenbahnhöfe selbst - bzw gegebenenfalls auch welche Teile von Personenbahnhöfen - als Schieneninfrastruktur (oder auch Eisenbahninfrastruktur) anzusehen sind, sondern ob deren Benützung durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen dem Zweck dient, Fahr- und Verkehrsleistungen auf den Strecken des Eisenbahninfrastrukturunternehmens zu erbringen vergleiche zu diesem Verständnis des Begriffs "Zugang zur Schieneninfrastruktur" im EisenbahnG 1957 die Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum Schienenverkehrsmarkt-Regulierungsgesetz, 1835 BlgNR 20. GP, S 16).
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der
wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung
Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2012030087.X01
Im RIS seit
05.08.2015
Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017
Dokumentnummer
JWR_2012030087_20150630X01