Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
2011/02/0165
Entscheidungsdatum
22.02.2013
Index
60/04 Arbeitsrecht allgemein
Rechtssatz
Voraussetzung für die Bejahung der Eignung in "sittlicher Beziehung" iSd § 31 Abs 2 KJBG 1987 für die Beschäftigung von Jugendlichen ist ein diesbezügliches einwandfreies Verhalten und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein den Jugendlichen gegenüber (vgl. E 20. Juni 2006, 2006/02/0130).Voraussetzung für die Bejahung der Eignung in "sittlicher Beziehung" iSd Paragraph 31, Absatz 2, KJBG 1987 für die Beschäftigung von Jugendlichen ist ein diesbezügliches einwandfreies Verhalten und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein den Jugendlichen gegenüber vergleiche E 20. Juni 2006, 2006/02/0130).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2013:2011020165.X03
Im RIS seit
25.03.2013
Zuletzt aktualisiert am
10.04.2013
Dokumentnummer
JWR_2011020165_20130222X03