Dem NAG 2005 kann keine Verpflichtung entnommen werden, dem in § 75 NAG 2005 vorgesehenen Beirat im Fall einer (beabsichtigten) Ab- oder Zurückweisung von Anträgen gemäß § 44 Abs 4 NAG 2005 zu befassen (vgl. E 26. Jänner 2010, 2009/22/0219).(Hier: Der Fremde hat jedoch einen Antrag iSd § 44 Abs 3 NAG 2005 gestellt.)Dem NAG 2005 kann keine Verpflichtung entnommen werden, dem in Paragraph 75, NAG 2005 vorgesehenen Beirat im Fall einer (beabsichtigten) Ab- oder Zurückweisung von Anträgen gemäß Paragraph 44, Absatz 4, NAG 2005 zu befassen vergleiche E 26. Jänner 2010, 2009/22/0219).(Hier: Der Fremde hat jedoch einen Antrag iSd Paragraph 44, Absatz 3, NAG 2005 gestellt.)