Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
2007/21/0480
Entscheidungsdatum
18.02.2009
Index
41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm
NAG 2005 §60 Abs1
NAG 2005 §60 Abs1 Z2
Rechtssatz
Grundlage der selbständigen Erwerbstätigkeit (iSd § 60 NAG 2005) ist eine vertragliche Verpflichtung zur Erbringung einer bestimmten Leistung. In der Regel wird es sich um einen Werkvertrag handeln. Dieser muss auf die Erbringung einer genau definierten Arbeitsleistung abzielen, die auf einen Zeitraum von (mehr als) sechs Monaten ausgerichtet ist. Zusätzlich ist ein gewisses öffentliches Interesse erforderlich. Bei der Antragseinbringung sind nicht nur die Erteilungsvoraussetzungen (zB Werkvertrag) zu belegen, sondern auch "andere Indizien" für eine erfolgreiche Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet beizubringen.Grundlage der selbständigen Erwerbstätigkeit (iSd Paragraph 60, NAG 2005) ist eine vertragliche Verpflichtung zur Erbringung einer bestimmten Leistung. In der Regel wird es sich um einen Werkvertrag handeln. Dieser muss auf die Erbringung einer genau definierten Arbeitsleistung abzielen, die auf einen Zeitraum von (mehr als) sechs Monaten ausgerichtet ist. Zusätzlich ist ein gewisses öffentliches Interesse erforderlich. Bei der Antragseinbringung sind nicht nur die Erteilungsvoraussetzungen (zB Werkvertrag) zu belegen, sondern auch "andere Indizien" für eine erfolgreiche Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet beizubringen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2009:2007210480.X04
Im RIS seit
21.07.2009
Zuletzt aktualisiert am
29.06.2026
Dokumentnummer
JWR_2007210480_20090218X04