Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
2006/18/0134
Entscheidungsdatum
14.06.2007
Index
41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm
NAG 2005 §2 Abs1 Z11;
NAG 2005 §24 Abs3;
NAG 2005 §24 Abs4 idF 2005/I/157;
NAG 2005 §41 Abs1;
Rechtssatz
Einem Fremden, dem die Eigenschaft als Schlüsselkraft nicht zukommt, kann - unabhängig von der Frage, ob eine Aufenthaltsbeendigung zulässig ist (vgl. § 24 Abs. 3 letzter Satz NAG 2005) - keinesfalls eine Niederlassungsbewilligung iSv "Niederlassungsbewilligung - Schlüsselkraft" erteilt werden.Einem Fremden, dem die Eigenschaft als Schlüsselkraft nicht zukommt, kann - unabhängig von der Frage, ob eine Aufenthaltsbeendigung zulässig ist vergleiche Paragraph 24, Absatz 3, letzter Satz NAG 2005) - keinesfalls eine Niederlassungsbewilligung iSv "Niederlassungsbewilligung - Schlüsselkraft" erteilt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006180134.X02
Im RIS seit
19.07.2007
Zuletzt aktualisiert am
19.10.2011
Dokumentnummer
JWR_2006180134_20070614X02