Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2004/15/0038

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 8132 F/2006

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

2004/15/0038

Entscheidungsdatum

20.04.2006

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

LiebhabereiV 1993 §2 Abs1 Z6;

Rechtssatz

Die bei dem Kriterium des Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 6, LVO angesprochenen Bemühungen sollen ein Hinweis auf die Absicht des Steuerpflichtigen sein. Es geht dabei nicht darum, die Betätigung des Steuerpflichtigen an Hand eines objektiven betriebswirtschaftlichen Konzepts daraufhin zu untersuchen, ob sie objektiv geeignet ist, Gewinne abzuwerfen. Es geht vielmehr darum, ob die einzelnen vom Steuerpflichtigen gesetzten Maßnahmen darauf ausgerichtet sind, die Erträge zu erhöhen bzw die Aufwendungen zu mindern, und daraus den Schluss ermöglichen, dass seine subjektive Einstellung auf Gewinnerzielung gerichtet ist. Vor diesem Hintergrund fallen unter die in der Ziffer 6, angesprochenen "strukturverbessernde(n) Maßnahmen" jegliche Schritte, die erkennbar darauf ausgerichtet sind, die Betätigung nicht nur kurzfristig gewinnbringend zu gestalten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004150038.X03

Im RIS seit

16.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013

Dokumentnummer

JWR_2004150038_20060420X03