Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2002/16/0124

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

2002/16/0124

Entscheidungsdatum

23.01.2003

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §3;

Rechtssatz

Gegenstand einer Schenkung oder einer freigebigen Zuwendung kann jede im Verkehr stehende Sache sein, sofern sie von wirtschaftlichem Wert ist (Hinweis E 14. Mai 1980, 361/79). Auch die Gewährung von Vermögensgebrauch ist ein der Steuer unterliegender Vorteil (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band römisch drei, Paragraph 3, ErbStG, Rz 14). Ob dabei das Gebrauchsrecht an einer unbeweglichen Sache im Grundbuch eingetragen worden ist oder nicht, ist für die Besteuerung dieses Rechts nicht von Bedeutung (Hinweis E 20. Dezember 2001, 2001/16/0436).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002160124.X04

Im RIS seit

01.04.2003

Dokumentnummer

JWR_2002160124_20030123X04