Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 8006 F/2005
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
2002/14/0024
Entscheidungsdatum
23.02.2005
Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz
Norm
LiebhabereiV 1993 §2 Abs1 Z6;
Rechtssatz
Es kommt nicht darauf an, ob die Maßnahmen tatsächlich zum Erfolg führen. Die Bemühungen müssen nur ihrer Art nach geeignet sein, die Ertragslage zu verbessern. Fallen dennoch weiterhin Verluste an, kann die wirtschaftlich vernünftige Reaktion auch darin bestehen, die Betätigung einzustellen. Wie lange die (vorübergehende) Fortsetzung einer an sich aussichtslosen Tätigkeit noch als wirtschaftlich vernünftige Reaktion beispielsweise im Hinblick auf die Erzielung eines bestmöglichen Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinnes angesehen werden kann, ist nach den Umständen des Einzelfalls - jedenfalls nicht rückwirkend in einer Art ex post Betrachtung - zu beurteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002140024.X04
Im RIS seit
24.03.2005
Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013
Dokumentnummer
JWR_2002140024_20050223X04