Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
2002/09/0100
Entscheidungsdatum
27.02.2003
Index
77 Kunst Kultur
Norm
DMSG 1923 §1 Abs1 idF 1999/I/170;
Rechtssatz
Indem der Beschwerdeführer die mangelnde Erhaltungswürdigkeit der gegenständlichen Hofanlage behauptet, ist er darauf hinzuweisen, dass es sich hier nicht um eine (Einzel-)Unterschutzstellung (nur) dieser Hofanlage handelt, sondern die Schutzwürdigkeit eines Ensembles, bestehend aus 12 Objekten, festgestellt wurde. Die Bedeutung der vom Beschwerdeführer ins Treffen geführten Umstände gegen eine Unterschutzstellung (im Wesentlichen sind das Hinweise auf statische Mängel und stattgefundene Änderungen an Mauern) ist demnach nur an ihren Auswirkungen im Hinblick auf das gesamte Ensemble zu messen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002090100.X03
Im RIS seit
05.05.2003
Zuletzt aktualisiert am
19.08.2010
Dokumentnummer
JWR_2002090100_20030227X03