Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2001/07/0043

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 15872 A/2002

Rechtssatznummer

7

Geschäftszahl

2001/07/0043

Entscheidungsdatum

25.07.2002

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §1 Abs2 Z2;
AWG 1990 §2 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine Verwertung iSd Paragraph 2, Absatz 3, AWG 1990 liegt nicht erst dann vor, wenn der aus Abfällen hergestellte Stoff seiner endgültigen (letzten) Bestimmung zugeführt wurde (hier: wenn also etwa der Brennstoff verheizt oder ein aus Abfällen erzeugter Dünger ausgebracht wurde); vielmehr kann eine Verwertung oder Verwendung auch bereits in der Herstellung des Produktes, das zu diesen Zwecken verwendet werden soll, liegen. Auch Zwischenprodukte kommen als die Abfalleigenschaft beendende Ergebnisse des Verwertungsprozesses in Betracht (Hinweis E 4.7.2001, 99/07/0177).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Verwertung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001070043.X07

Im RIS seit

18.10.2002

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2015

Dokumentnummer

JWR_2001070043_20020725X07

Rechtssatz für 2002/07/0159

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

2002/07/0159

Entscheidungsdatum

06.11.2003

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §1 Abs2 Z2;
AWG 1990 §2 Abs3;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/07/0043 E 25. Juli 2002 RS 7

Stammrechtssatz

Eine Verwertung iSd Paragraph 2, Absatz 3, AWG 1990 liegt nicht erst dann vor, wenn der aus Abfällen hergestellte Stoff seiner endgültigen (letzten) Bestimmung zugeführt wurde (hier: wenn also etwa der Brennstoff verheizt oder ein aus Abfällen erzeugter Dünger ausgebracht wurde); vielmehr kann eine Verwertung oder Verwendung auch bereits in der Herstellung des Produktes, das zu diesen Zwecken verwendet werden soll, liegen. Auch Zwischenprodukte kommen als die Abfalleigenschaft beendende Ergebnisse des Verwertungsprozesses in Betracht (Hinweis E 4.7.2001, 99/07/0177).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002070159.X04

Im RIS seit

04.12.2003

Dokumentnummer

JWR_2002070159_20031106X04