Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
96/05/0153
Entscheidungsdatum
24.03.1998
Index
L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L81703 Baulärm Umgebungslärm Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein
Norm
BauO NÖ 1976 §92 Abs1 Z1;
BauRallg;
VwRallg;
Rechtssatz
Ein Umbau ist eine bauliche Umgestaltung, nach der ein Gebäude im Vergleich zu seinem früheren Zustand als ein anderes anzusehen ist; ein solcher kann auch vorliegen, wenn der Umfang (Fläche und Kubatur) nicht verändert wird.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Umbau
Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996050153.X03
Im RIS seit
11.07.2001
Zuletzt aktualisiert am
29.12.2010
Dokumentnummer
JWR_1996050153_19980324X03