Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 95/20/0014

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

95/20/0014

Entscheidungsdatum

21.02.1995

Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §20 Abs1;
WaffG 1986 §6 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Der Gebrauch von dem Zugriff zugänglichen Waffen durch Unbefugte wird nicht dadurch verhindert, daß die Waffen ungeladen oder durch Entfernen etwa des Magazins nicht gebrauchsfähig sind. Denn der ungehinderte Zugriff zu den Waffen ermöglicht es dritten Personen, diese an sich zu nehmen und durch Laden bzw Ergänzung fehlender Teile verwendungsfähig zu machen (Hinweis E 26.2.1992, 91/01/0191).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995200014.X03

Im RIS seit

25.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2012

Dokumentnummer

JWR_1995200014_19950221X03