Von einem Zubau iSd § 3 Abs 6 Tir BauO 1989 kann nur die Rede sein, wenn ein bestehendes Gebäude vergrößert werden soll, welches als konsentiert zu beurteilen ist (Hinweis E 26.9.1991, 89/06/0076).Von einem Zubau iSd Paragraph 3, Absatz 6, Tir BauO 1989 kann nur die Rede sein, wenn ein bestehendes Gebäude vergrößert werden soll, welches als konsentiert zu beurteilen ist (Hinweis E 26.9.1991, 89/06/0076).