Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
94/20/0036
Entscheidungsdatum
29.11.1994
Index
41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm
WaffG 1986 §20 Abs1;
WaffG 1986 §6 Abs1 Z2;
Rechtssatz
Der Gebrauch von dem Zugriff zugänglichen Waffen durch Unbefugte wird nicht dadurch verhindert, daß die Waffen ungeladen oder durch Entfernen etwa des Magazins nicht gebrauchsfähig sind. Denn der ungehinderte Zugriff zu den Waffen ermöglicht es dritten Personen, diese an sich zu nehmen und durch Laden bzw Ergänzung fehlender Teile verwendungsfähig zu machen (Hinweis E 26.2.1992, 91/01/0191).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994200036.X04
Im RIS seit
25.04.2001
Zuletzt aktualisiert am
07.07.2011
Dokumentnummer
JWR_1994200036_19941129X04