Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 94/12/0143

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

94/12/0143

Entscheidungsdatum

19.10.1994

Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §1 Abs1;
RGV 1955 §22 Abs1;
RGV 1955 §22 Abs5;

Rechtssatz

Durch die nachträgliche Verlegung des Dienstzuteilungsortes in den Wohnort ist im Hinblick auf den Paragraph eins, Absatz eins und auch Paragraph 22, Absatz 5, RGV zu entnehmenden Gedanken, daß nur der Mehraufwand, der durch die Dienstzuteilung verursacht wird, durch die Zulage nach Paragraph 22, RGV ersetzt werden soll, der Anspruch auf Zuteilungsgebühr erloschen. Ebenso begründet ein solcher Mehraufwand, der keine Folge der Dienstzuteilung ist, sondern ausschließlich darauf gestützt wird, daß der Wohnort aus (und sei es aus zwingenden) Gründen in der privaten Sphäre des Beamten aus dem Dienstort wieder verlegt wurde, keinen Anspruch auf Zuteilungsgebühr, ist doch der angesprochene Mehraufwand keine Folge der Dienstzuteilung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994120143.X04

Im RIS seit

22.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2009

Dokumentnummer

JWR_1994120143_19941019X04