Ist der Tatbestand des § 18 Abs 2 Z 2 (erster Fall) FrG 1993 als verwirklicht anzusehen, so ist auch die Annahme gerechtfertigt, es sei der Tatbestand des § 18 Abs 1 FrG 1993 erfüllt (Hinweis E 16.12.1991, 91/19/0015).Ist der Tatbestand des Paragraph 18, Absatz 2, Ziffer 2, (erster Fall) FrG 1993 als verwirklicht anzusehen, so ist auch die Annahme gerechtfertigt, es sei der Tatbestand des Paragraph 18, Absatz eins, FrG 1993 erfüllt (Hinweis E 16.12.1991, 91/19/0015).