Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
92/01/0852
Entscheidungsdatum
09.09.1993
Index
41/02 Staatsbürgerschaft
Norm
StbG 1985 §10 Abs1 Z6;
Rechtssatz
Hat der Einbürgerungswerber während seines im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides bereits zwanzig Jahre andauernden Aufenthaltes in Österreich insgesamt zweimal Verhalten gesetzt, die zur Bestrafung wegen Übertretung verwaltungsrechtlicher Vorschriften geführt haben, kann nicht von einer Häufigkeit der Begehung von Verwaltungsübertretungen gesprochen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992010852.X02
Im RIS seit
25.06.2001
Zuletzt aktualisiert am
17.03.2009
Dokumentnummer
JWR_1992010852_19930909X02