Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 13640 A/1992
Rechtssatznummer
10
Geschäftszahl
91/06/0143
Entscheidungsdatum
21.05.1992
Index
L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Vorarlberg
L82000 Bauordnung
Norm
BauRallg;
RPG Vlbg 1973 §14 Abs4;
RPG Vlbg 1973 §20 Abs1;
Rechtssatz
Der Umstand, daß ein Betrieb im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Flächenwidmungsplanes bereits besteht, läßt nicht den Schluß zu, daß er schon deshalb mit dieser Widmungskategorie übereinstimmt. Die Behörde hat vielmehr bei jeder späteren bewilligungspflichtigen Bauführung die Übereinstimmung der Betriebstype mit dem Flächenwidmungsplan von neuem zu prüfen und zwar selbst bei nicht immissionsträchtigen Erweiterungen eines solchen Betriebes.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3
Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991060143.X10
Im RIS seit
03.05.2001
Zuletzt aktualisiert am
13.07.2011
Dokumentnummer
JWR_1991060143_19920521X10