Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 90/19/0209

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

90/19/0209

Entscheidungsdatum

18.06.1990

Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht

Norm

BäckAG 1955 §1 Abs1;

Rechtssatz

Dienstnehmer, die Backwaren sortieren und Auslieferarbeiten an Wiederverkäufer durchführen, werden nicht " bei der Erzeugung von Backwaren " im Sinne des Paragraph eins, Absatz eins, erster Satz des BäckAG verwendet. Bei diesen Tätigkeiten handelt es sich nämlich durchwegs um Manipulationen am bereits vollendeten Backgut, die dem Begriff der " Erzeugung " nicht unterstellt werden können (Hinweis E 10.3.1965, 1870/64 VwSlg 6622 A/1965).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990190209.X01

Im RIS seit

18.06.1990

Dokumentnummer

JWR_1990190209_19900618X01