Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 6771 F/1993
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
90/13/0245
Entscheidungsdatum
28.04.1993
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/01/26 89/14/0234 2
Stammrechtssatz
Für die Abgrenzung zwischen echten und unechten Mitgliedsbeiträgen kommt es vor allem auf die Zweckbestimmung der Personenvereinigung an. Fördert eine Personenvereinigung die wirtschaftlichen Belange ihrer Mitglieder, gilt die - widerlegbare - Vermutung, daß die Beitragsleistungen nicht die Eigenschaft von echten Mitgliedsbeiträgen haben. Diese Vermutung geht dahin, daß die Beitragsleistungen nicht bloß Ausfluß der Mitgliedschaft sind, sondern Gegenleistung für die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder durch die Personenvereinigung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990130245.X03
Dokumentnummer
JWR_1990130245_19930428X03