Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
89/17/0259
Entscheidungsdatum
11.12.1992
Index
L37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien
Norm
GetränkesteuerG Wr 1971 §5;
Rechtssatz
Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, daß einem Gastgewerbetreibenden in der Großstadt Wien in üblicher Lage sein gesamter Kundenstock verlorengeht, wenn er seine Gastwirtschaft zwei Jahre geschlossen hält und daß sich der Unternehmer bei einer etwaigen Fortführung des Unternehmens nach jahrelanger Unterbrechung seinen Kundenkreis, wie bei einem Neubeginn, erst (wieder) neu "erkämpfen" muß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989170259.X05
Im RIS seit
11.07.2001
Zuletzt aktualisiert am
15.08.2008
Dokumentnummer
JWR_1989170259_19921211X05