Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
87/01/0141
Entscheidungsdatum
21.10.1987
Index
41/02 Staatsbürgerschaft
Norm
StbG 1965 §10 Abs1 Z6;
Rechtssatz
Die wiederholte Nichtbeachtung von Verbotszeichen und Geschwindigkeitsbeschränkungen stellt eine durchaus gewichtige Verletzung der Rechtsordnung dar, die den Schluss rechtfertigt, der Einbürgerungswerber biete noch keine Gewähr dafür, keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu bilden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987010141.X03
Im RIS seit
20.05.2005
Zuletzt aktualisiert am
13.04.2011
Dokumentnummer
JWR_1987010141_19871021X03