Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 87/01/0141

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

87/01/0141

Entscheidungsdatum

21.10.1987

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1965 §10 Abs1 Z6;

Rechtssatz

Die wiederholte Nichtbeachtung von Verbotszeichen und Geschwindigkeitsbeschränkungen stellt eine durchaus gewichtige Verletzung der Rechtsordnung dar, die den Schluss rechtfertigt, der Einbürgerungswerber biete noch keine Gewähr dafür, keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu bilden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987010141.X03

Im RIS seit

20.05.2005

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2011

Dokumentnummer

JWR_1987010141_19871021X03