Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 86/08/0081

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 12495 A/1987

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

86/08/0081

Entscheidungsdatum

29.06.1987

Index

60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

MSchG 1979 §4 Abs2 Z4;

Rechtssatz

Kann nach arbeitsmedizinischen Erkenntnissen und Erfahrungen nicht ausgeschlossen werden, dass werdende Mütter und/oder werdende Kinder bei ständiger Einwirkung eines bestimmten Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff (allein oder in Verbindung mit anderen Arbeitsstoffen und/oder unter bestimmten Arbeitsbedingungen) unabhängig von dessen Konzentration in der Luft am Arbeitsplatz eine Gesundheitsschädigung erleiden, so sind solche Einwirkungen als "schädliche Einwirkungen" im Sinne des Paragraph 4, Absatz 2, Ziffer 4, MSchG zu qualifizieren; darauf, ob schon konkrete Schädigungen bei vergleichbaren Einwirkungen eingetreten sind, kommt es dann nicht an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986080081.X02

Im RIS seit

18.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2018

Dokumentnummer

JWR_1986080081_19870629X02