Der VwGH schließt sich der vom VfGH in seinem E vom 30.6.1988, B 806/87-11, das einen gleichgelagerten Fall betrifft, vertretenen Auffassung an, wonach gegen § 9 BäckAG keine verfassungsgesetzlichen Bedenken bestehen.Der VwGH schließt sich der vom VfGH in seinem E vom 30.6.1988, B 806/87-11, das einen gleichgelagerten Fall betrifft, vertretenen Auffassung an, wonach gegen Paragraph 9, BäckAG keine verfassungsgesetzlichen Bedenken bestehen.