Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
1788/78
Entscheidungsdatum
08.11.1978
Index
63/02 Gehaltsgesetz
Norm
GehG 1956 §30a Abs1 Z3;
Rechtssatz
Dem Leiter der Hilfsämterdirektion des Patentamtes (§ 60 Abs 5 PatentG) kommt keine besondere Leitungsfunktion bei Führung der Geschäfte der Allgemeinen Verwaltung zu, was sich schon aus seiner Stellung im Rahmen der Hierarchie seiner Dienstbehörde (Unterordnung unter den Präsidenten und dem Präsidialvorstand) ergibt.Dem Leiter der Hilfsämterdirektion des Patentamtes (Paragraph 60, Absatz 5, PatentG) kommt keine besondere Leitungsfunktion bei Führung der Geschäfte der Allgemeinen Verwaltung zu, was sich schon aus seiner Stellung im Rahmen der Hierarchie seiner Dienstbehörde (Unterordnung unter den Präsidenten und dem Präsidialvorstand) ergibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1978001788.X01
Dokumentnummer
JWR_1978001788_19781108X01