Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2292/77

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2292/77

Entscheidungsdatum

21.02.1979

Index

Verkehrssteuern
32/06 Verkehrsteuern

Norm

VersStG 1953

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
0466/79

Rechtssatz

Das VersStG verweist weder auf das Versicherungsvertragsgesetz noch auf das Versicherungsaufsichtsgesetz und gibt damit zu erkennen, daß der Begriff weit auszulegen ist. Wenn nach der Satzung eines "Unterstützungsvereines" die Gewährung der Beihilfen usw nicht im freien Belieben des Vorstandes steht, sondern das Recht gegebenenfalls durch Beschwerde an die Hauptversammlung des Vereines oder in einem Schiedsgerichtsverfahren verfolgt werden kann, dann handelt es sich um Leistungen deren Auszahlung nach Treu und Glauben im Verkehr vom Mietglied verlangt werden kann vergleiche E 25.9.1957, 1580/56, VwSlg 1700 F/1957; Hinweis: Literatur: GAMBKE-HEILINGER, VersStG, S 65, Anmerkung 1 zu Paragraph 2,, S 51 ff, WUNSCHEL-KOSTBOTH, VersStG, S 45).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1979:1977002292.X01

Im RIS seit

17.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.12.2022

Dokumentnummer

JWR_1977002292_19790221X01