Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
0185/79
Entscheidungsdatum
28.11.1979
Index
32/06 Verkehrsteuern
Norm
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 litb;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1995/73 E 4. Juli 1974 VwSlg 4717 F/1974 RS 1
Stammrechtssatz
Für die Beurteilung der Frage, ob eine als Eigenheim übernommene Wohnstätte als Arbeiterwohnstätte anzusehen ist, sind neben der Ausstattung die Baukosten ihrer Höhe nach von wesentlicher Bedeutung. Dabei sind für die weitere Frage, ob sich ein Durchschnittsarbeiter die Höhe der Gesamtbaukosten leisten kann, die Grundkosten einzurechnen. Eine wesentliche Überschreitung der im sozialen Wohnungsbau aufgestellten Baukostenhöchstsätze kann für die Gewährung der Abgabenfreiheit nur dann unschädlich sein, wenn besondere Erschwernisse bei der Bauführung aufgetreten und gerechtfertigt sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1979000185.X04
Dokumentnummer
JWR_1979000185_19791128X04