Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1057/76

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1057/76

Entscheidungsdatum

30.03.1977

Index

55 Wirtschaftslenkung

Norm

PreistreibereiG 1959 §1 Abs3;

Rechtssatz

Bei der Ermittlung des ortsüblichen Preises ist von möglichst gleichartigen Betrieben auszugehen, wobei es bei einem Gastgewerbebetrieb auch auf die Ausstattung und die Art der Aufmachung der gebotenen Bedarfsleistung ankommt (Hinweis E 23.10.1973, 1506/72). Sind an einem Orte geeignete Vergleichsbetriebe nicht vorhanden, können zum Vergleich auch Betriebe in anderen Orten mit gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen herangezogen werden, auch wenn diese nicht in unmittelbarer Nähe des Ortes der Bedarfsleistung gelegen sind (Hinweis E 15.4.1964, 1447/63).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1977:1976001057.X02

Im RIS seit

30.03.1977

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2009

Dokumentnummer

JWR_1976001057_19770330X02