Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
1057/76
Entscheidungsdatum
30.03.1977
Index
55 Wirtschaftslenkung
Norm
PreistreibereiG 1959 §1 Abs3;
Rechtssatz
Bei der Ermittlung des ortsüblichen Preises ist von möglichst gleichartigen Betrieben auszugehen, wobei es bei einem Gastgewerbebetrieb auch auf die Ausstattung und die Art der Aufmachung der gebotenen Bedarfsleistung ankommt (Hinweis E 23.10.1973, 1506/72). Sind an einem Orte geeignete Vergleichsbetriebe nicht vorhanden, können zum Vergleich auch Betriebe in anderen Orten mit gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen herangezogen werden, auch wenn diese nicht in unmittelbarer Nähe des Ortes der Bedarfsleistung gelegen sind (Hinweis E 15.4.1964, 1447/63).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1977:1976001057.X02
Im RIS seit
30.03.1977
Zuletzt aktualisiert am
24.04.2009
Dokumentnummer
JWR_1976001057_19770330X02