Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
1315/66
Entscheidungsdatum
31.05.1967
Index
50/01 Gewerbeordnung
Norm
GewO 1859 §13d Abs3;
GewO 1859 §1a litb Z7;
Rechtssatz
Ausführungen darüber, wann ein aus öffentlichen Interessen gegebene Ausnahmefall für die Nachsichtserteilung nach § 13 Abs 3 GewO für eine Mietwaschküche gegeben ist.Ausführungen darüber, wann ein aus öffentlichen Interessen gegebene Ausnahmefall für die Nachsichtserteilung nach Paragraph 13, Absatz 3, GewO für eine Mietwaschküche gegeben ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1966001315.X02
Im RIS seit
25.03.2002
Zuletzt aktualisiert am
20.03.2019
Dokumentnummer
JWR_1966001315_19670531X02