Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 0471/66

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0471/66

Entscheidungsdatum

30.11.1966

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §33 Abs4 idF 1965/124;
GehG 1956 §73 Abs3 idF 1965/124;
GehGNov 13te Art1 Z25;
GehGNov 13te Art3 Abs1;

Rechtssatz

Wenn Artikel römisch drei, Absatz eins, der 13. Gehaltsgesetz-Novelle bestimmt, daß die bezugsrechtliche Stellung der dort angeführten Wachebeamten so neu festzusetzen ist als ob die Bestimmungen des Artikel eins, Ziffer 25, dieses Bundesgesetzes schon im Zeitpunkt der Ernennung auf einen Dienstposten der Dienstklasse römisch fünf gegolten hätten, nach Vorschrift der letztgenannten Gesetzesstelle aber für die Anwendung der Bestimmungen des Paragraph 33, Absatz 4, des Gehaltsgesetzes 1956 die Dienstzulage eines Wachebeamten der Verwendungsgruppe W 1 in der Dienstklasse römisch fünf nicht um die Überleitung auf einen solchen Dienstposten handeln kann, sondern um eine Ernennung, bei der die Bestimmungen des Paragraph 33, Absatz 4, des Gehaltsgesetzes 1956 anzuwenden waren oder anzuwenden gewesen wären, wenn sie bereits gegolten hätten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1966:1966000471.X01

Im RIS seit

30.01.2002

Dokumentnummer

JWR_1966000471_19661130X01