Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2113/64

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 6769 A/1965

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2113/64

Entscheidungsdatum

24.09.1965

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1859 §100 Abs1;

Rechtssatz

Die Abgrenzung zwischen Dienstleistungen, die der Ausbildung des Lehrlings dienen, auf der einen, und solchen, die dieser Ausbildung mangels jeglichen Ausbildungswertes im Hinblick auf den damit verbundenen Verlust an Lehrzeit abträglich sind, auf der anderen Seite kann nur an Hand des Paragraph 100, der GewO vorgenommen, nicht aber mit Hilfe des hiezu überhaupt nichts aussagenden Paragraph 12, Absatz 2, des KJBG gefunden werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1964002113.X01

Im RIS seit

18.10.2001

Dokumentnummer

JWR_1964002113_19650924X01