Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1260/61

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

1260/61

Entscheidungsdatum

23.11.1962

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1953 §16 Abs3;

Rechtssatz

Bei der Aufgabe eines Betriebes muß es sich um einen einheitlichen Vorgang handeln, bei dem die Werte des Geschäftsvermögens - wenn auch an verschiedene Erwerber - in einem Zuge veräußert werden. Werden noch im nächsten Jahre Waren abverkauft, kann von einer Aufgabe des Betriebes (iSd Paragraph 16, EStG 1953) im vergangenen Jahr nicht gesprochen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1962:1961001260.X04

Im RIS seit

23.11.1962

Dokumentnummer

JWR_1961001260_19621123X04