Bei der Aufgabe eines Betriebes muß es sich um einen einheitlichen Vorgang handeln, bei dem die Werte des Geschäftsvermögens - wenn auch an verschiedene Erwerber - in einem Zuge veräußert werden. Werden noch im nächsten Jahre Waren abverkauft, kann von einer Aufgabe des Betriebes (iSd § 16 EStG 1953) im vergangenen Jahr nicht gesprochen werden.Bei der Aufgabe eines Betriebes muß es sich um einen einheitlichen Vorgang handeln, bei dem die Werte des Geschäftsvermögens - wenn auch an verschiedene Erwerber - in einem Zuge veräußert werden. Werden noch im nächsten Jahre Waren abverkauft, kann von einer Aufgabe des Betriebes (iSd Paragraph 16, EStG 1953) im vergangenen Jahr nicht gesprochen werden.