Diese Applikation des Rechtsinformationssystems (RIS) beinhaltet die rechtlich verbindliche Kundmachung von Verordnungen der Gemeinden und
von Gemeindeverbänden. Derzeit werden ausschließlich Verordnungen von Vorarlberger Gemeinden/Gemeindeverbänden im RIS rechtsverbindlich kundgemacht.
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