Gemeinderecht authentisch

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Diese Applikation des Rechtsinformationssystems (RIS) beinhaltet die rechtlich verbindliche Kundmachung von Verordnungen der Gemeinden und von Gemeindeverbänden. Derzeit werden ausschließlich Verordnungen von Vorarlberger Gemeinden/Gemeindeverbänden im RIS rechtsverbindlich kundgemacht.

Für inhaltliche Anfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeinde bzw. den zuständigen Gemeindeverband.

Für technische Anfragen wenden Sie sich bitte an: ris.it@bka.gv.at