Bundesrecht konsolidiert

Zurück zur Suche

Diese Applikation des Rechtsinformationssystems beinhaltet das Bundesrecht in konsolidierter Fassung. Konsolidierung bedeutet die Zusammenfassung einer Rechtsnorm und deren Änderungen zu einem einzigen, rechtlich nicht verbindlichen Text. Diese Dokumente dienen daher nur der Information.

Die Dokumentationseinheit (also ein Dokument) ist ein Paragraf oder ein Artikel oder eine Anlage einer Rechtsvorschrift. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den geltenden Text einer Rechtsnorm in einem Dokument zu erhalten.

Für Anfragen betreffend das Bundesrecht im RIS wenden Sie sich bitte an:

kundmachungen@bka.gv.at (Dokumentation, Suche – keine Rechtsauskünfte)
ris.it@bmf.gv.at (bei technischen Anfragen zum Rechtsinformationssystem RIS - keine Rechtsauskünfte)