Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Angelegenheiten der Behindertenhilfe gemäß Art. 15a B-VG
Kundmachungsorgan
LGBl. Nr. 40/1978
§/Artikel/Anlage
Art. 11
Inkrafttretensdatum
09.05.1979
Außerkrafttretensdatum
Index
50 Landwirtschaft (L)
Text
ARTIKEL 11
Ausfertigungen, Mitteilungen
(1)Absatz eins,Die Urschrift dieser Vereinbarung wird bei der Verbindungsstelle der Bundesländer (Verwahrer) hinterlegt. Diese hat jedem Vertragsland eine von ihr beglaubigte Abschrift der Vereinbarung zu übermitteln.
(2)Absatz 2,Alle die Vereinbarung betreffenden rechtserheblichen Mitteilungen sind an den Verwahrer zu richten. Sie gelten als im Zeitpunkt des Einlangens beim Verwahrer abgegeben. Der Verwahrer hat jedes Vertragsland von diesen Mitteilungen zu benachrichtigen.
Im RIS seit
15.04.2014
Zuletzt aktualisiert am
15.04.2014
Gesetzesnummer
20000206
Dokumentnummer
LWI40003931