(1)Absatz eins,Der Erhalter kann, ausgenommen im Rahmen der entgeltfreien Kindergartenjahre nach § 40, zur Kostendeckung von den Eltern ein angemessenes Entgelt für die Kinderbetreuung verlangen.Der Erhalter kann, ausgenommen im Rahmen der entgeltfreien Kindergartenjahre nach Paragraph 40,, zur Kostendeckung von den Eltern ein angemessenes Entgelt für die Kinderbetreuung verlangen.