die zuständige Behörde zu ersuchen, die Zertifizierung oder Genehmigung für einen Teil oder alle von der Einrichtung erbrachten einschlägigen Dienste oder Tätigkeiten vorübergehend auszusetzen oder die nationale Behörde für die Cybersicherheitszertifizierung gemäß Art. 58 der Verordnung (EU) 2019/881 über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526/2013 (Rechtsakt zur Cybersicherheit), ABl. Nr. L 151 vom 07.06.2019 S. 15, oder eine Konformitätsbewertungsstelle zu ersuchen, die Zertifizierung oder Genehmigung vorübergehend auszusetzen;die zuständige Behörde zu ersuchen, die Zertifizierung oder Genehmigung für einen Teil oder alle von der Einrichtung erbrachten einschlägigen Dienste oder Tätigkeiten vorübergehend auszusetzen oder die nationale Behörde für die Cybersicherheitszertifizierung gemäß Artikel 58, der Verordnung (EU) 2019/881 über die ENISA (Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit) und über die Zertifizierung der Cybersicherheit von Informations- und Kommunikationstechnik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 526 aus 2013, (Rechtsakt zur Cybersicherheit), Amtsblatt Nummer L 151 vom 07.06.2019 Seite 15, oder eine Konformitätsbewertungsstelle zu ersuchen, die Zertifizierung oder Genehmigung vorübergehend auszusetzen;